Wir verdanken der Urkunde von 962
nicht nur die erstmalige Erwähnung des Namens Ihringen, sie ist auch für die
Geschichte der Ihringer Kirche von Bedeutung. Kaiser Otto I. schenkt Bischof
Konrad die Orte Buggingen, Ihringen und Maurach mit den zu ihnen gehörenden
Kirchen. Ob in Ihringen zu dieser Zeit tatsächlich eine Kirche vorhanden ist,
kann daraus nicht zwingend geschlossen werden. Ein Blick auf das Bild der im
Jahre 1874 wegen Baufälligkeit abgebrochenen Kirche läßt ihren romanischen
Baustil erkennen und bestärkt uns in der Vermutung, daß Ihringen bereits im
zehnten Jahrhundert eine Kirche hat. Möglicherweise ist der kleinere, ältere
Teil der Kirche sogar noch früher entstanden. Darauf deutet vor allem der
Name ihres Schutzpatrons, Sankt Martin, hin. Ihm sind vorzugsweise in
fränkischer Zeit entstandene Kirchen geweiht. 1275 wird ein "plebanus",
ein Leutpriester, erwähnt. 1317 ist "her Hug von Immendingen kilchherre
ze Vringen", 1324 wird die "ecclesia Uringen" im Dekanat
Kilchhoven (Kirchhofen) genannt.
Aus einer Urkunde vom 16. Dezember 1356 erfahren wir, daß das Kloster St. Margaret zu Waldkirch in Ihringen und Bötzingen den Kirchensatz, das Recht, die Pfarrei zu besetzen, hat. Anna von Schwarzenberg, die Äbtissin dieses Klosters, das in Ihringen seit spätestens 1178 Besitzungen hat, überträgt in der Urkunde den Kirchensatz zu Ihringen und Bötzingen der Deutschordenskommende zu Freiburg. Die Deutschordensherren begnügen sich nicht damit. Sie versuchen, auch die Kirche selbst in ihren Besitz zu bringen. Das gelingt ihnen bereits ein Jahr darauf, 1357: Die Grafen Alwig und Hermann von Sulz übergeben mit Zustimmung des Hermann, Herzogs von Teck und Herren zu Oberndorf, dem Deutschordenshaus die Ihringer Kirche. Sie wird dem Ordenshause inkorporiert und verbleibt dort auch während der folgenden Jahrhunderte. Daran ändert sich auch durch die Reformation nichts Wesentliches. Die Religionsstreitigkeiten werdea 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg durch einen Religionsf rieden vorläufig beendigt. Er bestimmt, daß die Lehre Luthers die gleichen Rechte wie der Katholizismus haben soll. Da beschließt Markgraf Karl II., evangelisch zu werden. Als er am 1. Juni 1556 zum neuen Glauben übertritt, wird das ganze Hochberger Land, und damit auch Ihringen, evangelisch, denn es gilt zu dieser Zeit der Staatsrechtsgrundsatz: "cuius regio, eius religio", die Herrschaft bestimmt die Konfessionszugehörigkeit. Markgraf Karl beginnt damit, Klöster aufzuheben und evangelische Prediger zu berufen. Der erste evangelische Pfarrer in Ihringen, Martin Fischer, der bis 1558 an der Akademie Basel studiert hat, tritt unmittelbar hieran anschließend seinen Dienst an. Weiter läßt der Markgraf eine Kirchenordnung ausarbeiten. Jede Gemeinde wird um Zustimmung gefragt, bevor die neue Ordnung bei ihr eingeführt wird. 1560 verlangt Markgraf Karl vom Deutschorden als dem Kirchherrn zu Ihringen einen Zuschuß zur Aufbesserung der Pfarreien Ihringen und Malterdingen. Die durch die Heformation bedingte neue Situation hat eine Unsicherheit des Verhaltens zur Folge: der Komtur erklärt, er könne dies nicht ohne Zustimmung seiner Oberen tun. Die daraus entstehenden Streitigkeiten dauern an. Als sich die Deutschordenskommende in den siebziger Jahren des 17. Jahrhunderts weigert, an der Pfarrhausreparatur mitzuwirken, legt der Markgraf von Baden auf den der Kommende Freiburg gehörigen Zehnten den Arrest. Der Komtur bietet darauf den Verzicht auf das Patronatsrecht und auf den Zehnten an. Am 20. Februar 1684 genehmigen Landkomtur und Kapitel der Deutschordensballei Elsaß-Burgund den Verzicht. Die lutherischen Pfarreien Ihringen und Malterdingen werden an Baden Durlach verkauft. |
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Auszug aus der Festschrift zur 1000-Jahr Feier | ||
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