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Die Urkunde von 962 lautet in deutscher Übersetzung:

 

 
 
 
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Otto, Imperator Augustus, aus göttlicher Gnade. Kund sei allen Getreuen der heiligen Kirche Gottes und den Unseren jetzigen und künftigen, daß wir auf Bitte unserer geliebten, erhabenen Gattin Adelheid und unserer Fürsten, Burchard, Herzog von Alamannien, und Bischof Hartbert, unserem Getreuen, Konrad, dem Vorsteher der Konstanzer Kirche, den Besitz zu eigen schenken und übergeben haben, den Graf Guntram im Breisgau, wo Birchtilo Graf ist, an den Orten mit Namen Buggingen, Ihringen und Maurach mit allem, was dazugehört, innehatte, mit Kirchen, Gebäuden, Leib- eigenen beiderlei Geschlechts, bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Feldern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Weinbergen, Wassern und Wasserrunsen, Mühlen, Mühlenplätzen, Wegen und unwegsamem Gelände, Nutzungen und Einkünften, beweglichen und unbeweglichen Sachen, gesucht und ungesucht,
mit allem, was genannt oder gesagt werden kann. Das alles schenken wir aus- schließlich dem eben genannten Bischof Konrad mit der Bestimmung, daß er die genannten Orte bis an sein Lebensende haben und behalten soll; und nach seinem Tode schenken wir die vorgenannten Orte zum Heile unserer, unserer Eltern und des vorgenannten Bischofs Konrad Seele den Gott dienenden Kanonikern der Konstanzer Kirche, der der Vorgenannte als Hirte vorsteht, zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes mit allen obengenannten Nutzungen fest und für immer
unwidersprochen und unbeschwert innezuhaben und zu besitzen, so wie sie auch der vorgenannte Guntram innehatte, bevor sie wegen seines Vergehens durch Urteilsspruch in unserem Palast zu Augsburg unserem königlichen Besitz zuge- sprochen wurden. Wenn aber jemand wagen sollte, diese Vorschrift unserer Schenkung zu verletzen oder zu brechen, soll er wissen, daß er 100 Pfund
besten Goldes verwirkt hat, zur Hälfte an unsere königliche Kammer, zur Hälfte an den vorgenannten Bischof Konrad oder nach dessen Tod an die Kanoniker der Konstanzer Kirche, denn wir schenken die Güter, damit wir durch ihre heiligen Gebete in diesem Leben im Glauben fest und im Jenseits um so freudiger sein können. Damit dieser Befehl von unseren Getreuen um so eher geglaubt und sorgfältiger in den folgenden Zeiten beobachtet wird, haben wir befohlen,
ihn niederzuschreiben und haben ihn mit unserem Siegel und mit eigener Hand beglaubigt.
Handzeichen des Herrn Otto, des unbesiegbarsten Kaisers.
Ich, Liutolf, Kanzler, in Vertretung des Erzkaplans Bruno, habe geprüft und unterschrieben.
Gegeben am neunten Tage vor den Kalenden des März, im Jahre der Fleischwerdung Christi 962, in der fünften Indiktion, im siebenundzwanzigsten Jahre der Regierung des erhabenen Königs Otto, im ersten Jahre seines Kaisertums. 
Geschehen in Riana, im Namen Christi, Amen.

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Photo der Orginal-Urkunde Ottos des Großen vom 21. Februar 962.
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